BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1034. Sitzung am 16.06.2023

Pflegereform - Mieterschutz - Rentenerhöhung

Pflegereform - Mieterschutz - Rentenerhöhung

Grünes Licht für sieben Bundestagsbeschlüsse: Der Bundesrat machte am 16. Juni 2023 den Weg frei unter anderem für die kürzlich verabschiedeten Maßnahmen zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (TOP 2), für Gesetze zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren, zur Entsendung von Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern (TOP 42) und für Anpassungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (TOP 43).

Die Gesetze werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und können danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Leiharbeit, Gentests, Versorgungszentren, Demokratie-Gedenktag

Der Bundesrat beschloss eigene Initiativen zur Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege (TOP 9), zur Kassenzulassung vorgeburtlicher Gentests, zur Regulierung Medizinischer Versorgungzentren (TOP 8), zum stärkeren Mieterschutz (TOP 6) sowie zur Einführung eines Gedenktages zur Geburtsstunde der Demokratie in Deutschland (TOP 10).

Klimaschutz, LNG, Verkehrsdelikte

Stellung nahm die Länderkammer zu Regierungsplänen zum verbesserten Klimaschutz im Immissionsschutzrecht und Straffung entsprechender Genehmigungsverfahren, zu Änderungen am LNG-Beschleunigungsgesetz (TOP 14) und am Filmfördergesetz; ebenso zu EU-Vorschlägen zum digitalen Führerschein und zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten, zum Ausbau der Gigabit-Infrastruktur sowie zum Rechtsrahmen für so genannte Netto-Null-Technologien als Reaktion auf den US-Inflation-Reduction-Act.

Renten, Reisen, Ladesäulen

Der Bundesrat stimmte der Regierungsverordnung über die Rentenerhöhung zum 1. Juli (TOP 26) und mehreren weiteren Verordnungen - teils mit begleitenden Entschließungen - zu, darunter neue Regeln für die elektronische Veröffentlichung europaweiter Ausschreibungen und Änderungen an der Ferienreiseverordnung und der Ladesäulenverordnung (TOP 36).

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Download bereit.

Personalien

Top 1Ausschussvorsitz

Foto: Senatorin Katharina Günther-Wünsch

© Foto: Senatorin Katharina Günther-Wünsch l © Hans-Christian Plambeck

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Günther-Wünsch übernimmt Vorsitz im Familienausschuss

Einstimmig hat der Bundesrat heute Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin (CDU), zur neuen Vorsitzenden seines Ausschusses für Familie und Senioren gewählt.

Notwendig war die Neuwahl, da die bisherige Vorsitzende Astrid-Sabine Busse aus ihrem Amt als Senatorin für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin ausgeschieden ist und daher dem Bundesrat nicht mehr angehört.

Tradition

Berlin hält traditionell den Vorsitz im Ausschuss für Familie und Senioren. Nach der Praxis des Bundesrates hat jedes der 16 Bundesländer dauerhaft den Vorsitz in einem der Fachausschüsse.

Stand: 16.06.2023

Video

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 2Pflegeversicherung

Pflegekraft hilft Seniorin beim Hausschuhe anziehen

© Foto: AdobeStock | Robert Kneschke

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Pflegegesetz - Bundesrat fordert Reform der Notfallversorgung

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 16. Juni 2023 das vom Deutschen Bundestag kürzlich beschlossene Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz gebilligt.

In einer begleitenden Entschließung fordert die Länderkammer weitere strukturelle Reformschritte, um die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen.

Entlastung der Krankenhäuser

Außerdem verlangt sie eine Reform der Notfallversorgung mit dem Ziel, Patientinnen und Patienten in die geeignete und medizinisch richtige Versorgungsebene zu steuern und die Krankenhäuser zu entlasten. Personen ohne sofortigen medizinischen Handlungsbedarf sollten die ambulante vertragsärztliche Versorgung in Anspruch nehmen, die für die Sicherstellung der Notfallversorgung in diesen Fällen verantwortlich ist.

In dem Gesetz sei eine Regelung enthalten, die diesen Zielen entgegenlaufe, kritisieren die Länder. Es werde sogar ein Anreiz geschaffen, die Notfallstrukturen der Krankenhäuser jederzeit in Anspruch zu nehmen, obwohl kein sofortiger Behandlungsbedarf besteht.

Vertragsärztliche Verantwortung

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, diese Regelung im Rahmen einer Gesamtreform der Notfallversorgung zu revidieren und die Verantwortung des vertragsärztlichen Bereichs für ambulant behandelbare Notfälle zu stärken.

Was das Gesetz vorsieht

Ziel des Gesetzes ist es, die häusliche Pflege zu stärken und pflegebedürftige Menschen, deren Angehörige sowie Pflegepersonen zu entlasten, die Arbeitsbedingungen für professionell Pflegende zu verbessern und die Potentiale der Digitalisierung für Pflegebedürftige und Pflegende besser nutzbar zu machen.

Verbesserung der Einnahmensituation

Die demographische Entwicklung, höhere Ausgaben für die zeitlich gestaffelte Eigenanteilsreduzierung in der vollstationären Pflege und die in den letzten Jahren angefallenen Kosten für die Erstattung von pandemiebedingten Mehraufwendungen und Mindereinnahmen der Pflegeeinrichtungen sowie der Kosten für Antigen-Testungen in der Langzeitpflege machten Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmensituation der sozialen Pflegeversicherung unumgänglich, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Höherer Beitrag

Das Gesetz erhöht daher den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent. Dies soll zu Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr führen. Der Arbeitgeberanteil wird paritätisch bei 1,7 Prozent liegen.

Höheres Pflegegeld

Um die häusliche Pflege zu stärken, steigt das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um 5 Prozent. Gleiches gilt für die ambulanten Sachleistungsbeträge. Zum Jahresbeginn 2025 und 2028 werden die Geld- und Sachleistungen regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung dynamisiert. Das Pflegeunterstützungsgeld können Angehörige künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je Pflegefall in Anspruch nehmen.

Gestaffelt angehoben werden mit Jahresbeginn 2024 auch die Zuschläge der Pflegekassen an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je länger die Verweildauer im Heim, desto höher der Zuschlag. Außerdem strukturiert und systematisiert der Gesetzesbeschluss das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und erweitert die Möglichkeit, Pflegebedürftige in die stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung der jeweiligen Pflegeperson mit aufzunehmen. Hierfür gibt es einen neuen Leistungstatbestand im Pflegeversicherungsrecht.

Dynamisierung in den kommenden Jahren

Die kürzlich eingeführten Leistungszuschläge, die die von den Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteile in der vollstationären pflegerischen Versorgung reduzieren, steigen in 2024 nochmals an. 2025 und 2028 werden die Geld- und Sachleistungen regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert.

Erziehungsaufwand im Beitragsrecht

In Umsetzung verfassungsgerichtlicher Vorgaben differenziert das Gesetz den Pflegebeitragssatz weiter nach der Zahl der Kinder. Der Beitragszuschlag für Kinderlose steigt zum 1. Juli 2023 von derzeit 0,35 auf 0,6 Beitragssatzpunkte. Dazu soll ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt werden. Bis dahin gilt ein vereinfachtes Nachweisverfahren. Für Mitglieder ohne Kinder beträgt der Pflegebeitragssatz vier Prozent.

Kompetenzzentrum Digitalisierung

Ein neues Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege soll die Potentiale zur Verbesserung und Stärkung der pflegerischen Versorgung sowohl für die Betroffenen als auch die Pflegenden identifizieren und verbreiten. Das bestehende Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen zur Entlastung des Pflegepersonals wird ausgeweitet und entfristet. Die bisher weitgehend freiwillige Anbindung der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur ist künftig verpflichtend.

Zusammenführung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Das sogenannte Entlastungsbudget wird zum 1. Juli 2025 wirksam. In der häuslichen Pflege können dann Leistungen der Verhinderungspflege (bisher bis zu 1.612 Euro) und Kurzzeitpflege (bisher bis zu 1.774 Euro) im Gesamtumfang von 3.539 Euro flexibel kombiniert werden. Für Eltern pflegebedürftiger Kinder mit Pflegegrad 4 oder 5 steht das Entlastungsbudget schon ab Januar 2024 in Höhe von 3.386 Euro zur Verfügung und steigt bis Juli 2025 auf ebenfalls 3.539 Euro an.

Gestaffeltes Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 23. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Einige Teile des Gesetzes treten bereits am 1. Juli 2023 in Kraft treten, weitere Teile rückwirkend zum 1. Januar, andere wiederum erst gegen Ende des Jahres oder 2024 bzw. 2025.

Entschließung geht an Bundesregierung

Die begleitende Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen der Länder befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 23.06.2023

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Top 42Entsenderecht

Foto: LKWs auf der Autobahn

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  1. Beschluss
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Beschluss

Europäisches Entsenderecht gilt auch für den Straßenverkehr

Das grenzüberschreitende Entsenderecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt künftig auch im Straßenverkehrssektor. Dies hat der Bundestag am 15. Juni 2023 beschlossen, der Bundesrat stimmte am Tag darauf zu.

Hintergrund sind u.a. die europäische Entsenderichtlinie und die Straßenverkehrsrichtlinie, die nun in nationales Recht umgesetzt werden.

Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer

Betroffen sind Lkw-Fahrer und -Fahrerinnen, die im Inland arbeiten, aber von einem im EU-Ausland ansässigen Unternehmen beschäftigt werden. Das Entsenderecht regelt Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausenzeiten. Die EU-Richtlinie legt zudem fest, dass entsendete Kraftfahrer während ihrer Arbeit im EU-Ausland nach den dortigen Lohnregelungen vergütet werden.

Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, die EU-Länder nur durchfahren oder rein bilaterale Transporte durchführen.

Kontrolle durch den Zoll

Unternehmen müssen spätestens bei Beginn der Entsendung eine Entsendemeldung übermitteln. Dafür steht künftig ein neues mehrsprachiges Portal zur Verfügung. Außerdem müssen sie ihren Fahrern für die Zeit im Ausland bestimmte Unterlagen mitgeben, die auf Verlangen vorzuzeigen sind. Hierzu zählten unter anderem die Identität des Unternehmens sowie Beginn und Ende der Beschäftigung. Die Kontrolle der Vorgaben übernimmt der deutsche Zoll. Bei Verstößen drohen Geldbußen.

Unterzeichnung - Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am Tag darauf in Kraft.

Stand: 16.06.2023

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Top 43Fahrgastrechte

Foto: Personen steigen in einen ICE Zug ein

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mehr Verbraucherschutz für Bahnreisende: Bundesrat stimmt zu

Nur einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat einem Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zugestimmt. Es setzt die seit 7. Juni 2023 in allen Mitgliedstaaten geltende neue EU-Fahrgastrechteverordnung in nationales Recht um.

Vorgaben zur Barrierefreiheit

Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig Erstattungs- und Entschädigungsanträge wegen Verspätung oder Zugausfällen barrierefrei elektronisch einreichen - zum Beispiel per Email oder in einer App.

Eisenbahnverkehrsunternehmen und Bahnhofsbetreiber sind verpflichtet, eine zentrale Anlaufstelle für Fahrgäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität einzurichten, so dass Reisende bei der Planung und Organisation nur einen einzigen Ansprechpartner kontaktieren müssen.

Entsprechende Daten und Informationen müssen barrierefrei auf den Internetseiten zur Verfügung stehen.

Leichtere Fahrradmitnahme

Um die Möglichkeiten zur Mitnahme von Fahrrädern nachhaltig zu verbessern, verpflichtet das Gesetz die Eisenbahnverkehrsunternehmen , Pläne für die verstärkte und verbesserte Beförderung von Fahrrädern aufzustellen und eine angemessene Zahl von Stellplätzen festzulegen.

Ausnahmen für Museumsbahnen

Auf Wunsch des Bundesrates hat der Bundestag Ausnahmen für Schmalspur- und Museumsbahnen in den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung eingefügt, um den regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen.

Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 3. August 2023 in Kraft.

Stand: 03.08.2023

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Landesinitiativen

Top 6Mietrecht

Foto: Häuserfassade eines Mietshauses

© Foto: AdobeStock | Tiberius Gracchus

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat bringt Gesetzentwurf gegen Umgehung der Mietpreisbremse auf den Weg

Der Bundesrat will eine Ergänzung der Mietpreisbremse erreichen und den Mieterschutz bei Kurzzeitvermietung von Wohnraum stärken. In der Plenarsitzung am 16. Juni 2023 hat er beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Möblierungszuschlag nicht geregelt

Bei möbliertem Wohnraum besteht derzeit die Möglichkeit, die Mietpreisbremse zu umgehen. Dies resultiert daraus, dass der Möblierungszuschlag, der zusätzlich auf die Nettokaltmiete addiert wird, gesetzlich nicht geregelt ist. Er muss aufgrund dessen auch nicht gesondert ausgewiesen werden.

Über diesen Weg können dann hohe Mieten verlangt werden.

Beschränkung der Höhe des Zuschlags

Um dies zukünftig zu vermeiden, will der Bundesrat den Möblierungszuschlag im Bürgerlichen Gesetzbuch explizit regeln - und die zulässige Höhe definieren. Vermieterinnen und Vermieter sollen so verpflichtet werden, sowohl die Nettokaltmiete als auch den Möblierungszuschlag transparent auszuweisen.

Mehr Mieterschutz bei Kurzzeitverträgen

Bei der Vermietung von Wohnraum nur zu einem vorübergehenden Gebrauch gelten zahlreiche Mieterschutzvorschriften nicht. Dies hat zur Folge, dass die große Nachfrage nach langfristig zu vermietenden Wohnungen einem immer kleiner werdenden Angebot gegenübersteht. Für Wohnraum, der sich in einem Gebiet mit einer angespannten Wohnraumsituation befindet, sollen sich Vermieterinnen und Vermieter nach dem Gesetzesentwurf daher nur noch in Ausnahmekonstellationen auf den Geltungsausschluss von Mieterschutzregelungen berufen können.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Stand: 16.06.2023

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Top 8Medizinische Versorgungszentren

Foto: Gebäude mit Aufschrift Ärztezentrum

© Foto: AdobeStock | Erwin Wodicka

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat fordert MVZ-Regulierungsgesetz

In seiner Sitzung am 16. Juni 2023 hat der Bundesrat auf Initiative von Bayern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hamburg eine Entschließung gefasst, in der er die Bundesregierung auffordert, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) stärker zu regulieren. Ein entsprechendes MVZ-Regulierungsgesetz soll die Monopolstellungen einzelner Träger verhindern und eine am Patientenwohl orientierte ambulante Versorgung stärken.

In der Begründung verweist der Bundesrat auf das rasante Wachstum von MVZ mit dem Risiko von Konzentrationsprozessen. Die steigende Zahl investorengetragener MVZ gefährde zudem eine flächendeckende, umfassende Versorgung. So verlagerten Investoren die Versorgungskapazitäten tendenziell in lukrative Ballungsgebiete und legten einen stärkeren Fokus auf gut skalierbare und umsatzsteigernde Leistungen mit der möglichen Folge, dass nicht mehr das gesamte Behandlungsspektrum abgebildet wird.

Maßnahmen gegen Konzentrationsprozesse

Um diesen Tendenzen zu begegnen, sieht die Entschließung unter anderem die Schaffung eines bundesweiten MVZ-Registers und eine Kennzeichnungspflicht für Träger und Betreiber auf dem Praxisschild vor, da die realen Eigentumsverhältnisse meist nicht ersichtlich seien, vor allem nicht für die Patienten vor Ort.

Darüber hinaus sollen Krankenhäuser künftig nur in einem Umkreis bis zu 50 Kilometer von ihrem Sitz ein MVZ gründen können. Auch wird die Einführung von Höchstversorgungsanteilen für Haus- und Fachärzte – sowohl bezogen auf die arztgruppenbezogenen Planungsbereiche als auch auf den gesamten Bezirk der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen – vorgesehen.

Zudem enthält die Entschließung Regelungsvorschläge, um die Unabhängigkeit der ärztlichen Berufsausübung im MVZ vor dem Einfluss von Kapitalinteressen zu schützen, beispielsweise durch einen besonderen Abberufungs- und Kündigungsschutz für die ärztliche Leitung und Vorgaben zu deren Mindesttätigkeitsumfang.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 16.06.2023

Video

Top 9Pflegekräfte

Pflegekraft bewegt einen Rollstuhl samt betagter Dame

© Foto: PantherMedia | HighwayStarz

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bayerische Initiative zur Leiharbeit in der Pflege vorgestellt

Bayern möchte über eine Bundesratsinitiative erreichen, dass die Zahl der Leiharbeitsverträge in der Pflege begrenzt wird. Am 16. Juni 2023 stellte das Land dazu einen Entschließungsantrag im Plenum vor. Er wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Gleichbehandlung der Beschäftigungsgruppen

Der Bundesrat soll die Bundesregierung auffordern, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Rückführung oder Begrenzung von Leiharbeit in der Pflege auszuschöpfen, um einem drohenden Ungleichgewicht zwischen Leiharbeitsunternehmen und Leistungserbringern im Markt entgegenzuwirken. Hintergrund: Derzeit machten Zeitarbeitsfirmen Leiharbeitnehmern in der Pflege mehr Zugeständnisse - insbesondere bei Bezahlung und Arbeits- bzw. Einsatzzeiten in Nacht- oder Wochenendschichten - als Einrichtungen ihrer Stammbelegschaft, heißt es im Entschließungsantrag. Bayern fordert, die Gleichbehandlung der beiden Beschäftigtengruppen in der Praxis stärker als bisher zu gewährleisten und Verstöße zu sanktionieren. Zu prüfen sei zum Beispiel, ob möglicherweise ein Vergütungsdeckel überzogene Löhne der Leiharbeitsunternehmen verhindern könne.

Mehrere Maßnahmen vorgeschlagen

Bayern schlägt mehrere Maßnahmen vor. So sollten Pflegeeinrichtungen verpflichtet und gleichzeitig wirtschaftlich in die Lage versetzt werden, für ihre Pflegekräfte belastbare Konzepte für einen Ausfall von Pflegekräften aufzustellen - zum Beispiel Springerkonzepte. Entstehende Mehrkosten für Springerkonzepte in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen dürften aber nicht von den Pflegebedürftigen getragen werden, betont Bayern.

Einrichtungsübergreifende Konzepte

Insbesondere kleinen Pflegeeinrichtungen soll ermöglicht werden, bei Bedarf einrichtungs- und trägerübergreifende Springerkonzepte umzusetzen, ohne dass insbesondere das Sozialversicherungs- oder Arbeitnehmerüberlassungsrecht hier sinnvolle Lösungen vor Ort verhindert.

Vergütung bei Springerpools

Zudem fordert Bayern eine Regelung für Krankenhäuser, mit der die Vergütungen von Pflegekräften in Springerpools gesichert refinanziert werden, wenn diese über tarifvertraglich vereinbarte Vergütungen hinausgehen.

Beratung in den Fachausschüssen

In der nächsten Woche beginnen die Beratungen im federführenden Gesundheitsausschuss und dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik. Sobald diese abgeschlossen sind, kommt die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung - dann zur Abstimmung, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.

Stand: 16.06.2023

Video

Top 10Demokratische Traditionen

Ausschnitt aus Lexikon Erklärung Demokratie

© Foto: AdobeStock | Xaver Klaußner

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert neuen Gedenktag

Der Bundesrat setzt sich für einen nationalen Gedenktag ein, der an die Geburtsstunde der Demokratie in Deutschland erinnert. Diese Forderung hat er in einer Entschließung vom 16. Juni 2023 erhoben, die sich an die Bundesregierung richtet.

Märzrevolution als Ausgangspunkt der Demokratie

Die revolutionären Proteste zum Jahresbeginn 1848 bis hin zur Märzrevolution waren Ausgangspunkt für die demokratische und bundesstaatliche Entwicklung in Deutschland, die sich im Zusammentreten der Deutschen Nationalversammlung am 18. Mai 1848 in der Paulskirche in Frankfurt am Main manifestiert hat, heißt es in der Begründung.

Bundespräsident ebenfalls für nationalen Gedenktag

In diesem Zusammenhang würdigt der Bundesrat die Bemühungen des Bundespräsidenten, einen nationalen Gedenktag für die Vielfalt demokratischer Traditionen ins Leben zu rufen.

Der Bundesrat sieht in dem 175. Jahrestag des Zusammentretens der Deutschen Nationalversammlung einen guten Anlass, die Ereignisse der Jahre 1848/49 zu würdigen und die Debatte um die Proklamation eines solchen Gedenktages aufzugreifen.

Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes

Dabei soll auch der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes in den Blick genommen werden. Die Demokratie in Deutschland hat mit der Verkündung des Grundgesetzes eine stabile konstitutionelle Form erhalten und das Grundgesetz ist mit Blick auf die deutsche Verfassungsgeschichte ein herausragender Erfolg und das Fundament, heißt es in der Entschließung.

Historikerkommission gefordert

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Einvernehmen mit den Ländern, eine unabhängige Historikerkommission einzusetzen, die ein geeignetes Datum vorschlägt.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Vorschlägen befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 16.06.2023

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 14LNG-Infrastruktur

LNG-Rohrleitungen

© Foto: AdobeStock | malp

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat nimmt Stellung zu geplanten Änderungen am LNG-Beschleunigungsgesetz

Der Bundesrat hat sich am 16. Juni 2023 mit den Plänen der Bundesregierung befasst, den Ausbau der Infrastruktur für die Versorgung mit verflüssigtem Erdgas (LNG) weiter zu beschleunigen. In seiner kurzen Stellungnahme schlägt er lediglich zwei Änderungen vor. Unter anderem fordert er weitere Beschleunigungen bei der nachgelagerten Fernleitungsinfrastruktur, um die jeweiligen Gasmengen fortleitend im Hinterland in das Erdgasnetz integrieren zu können.

Was die Bundesregierung plant

Die Bundesregierung plant Änderungen am so genannten LNG-Beschleunigungsgesetz, das seit Juni 2022 in Kraft ist und zum Ziel hat, die Energieversorgung zu diversifizieren und die dafür notwendige Infrastruktur möglichst rasch aufzubauen. Sie hat dem Bundesrat nun einen Entwurf vorgelegt, der weitere Beschleunigungen vorsieht, um einzelne Leitungen, die unabdingbar für die Abführung der angelandeten Gasmengen sind, zügig realisieren zu können - insbesondere im Binnenland. Zudem ist geplant, die unter das LNG-Beschleunigungsgesetz fallenden Anlagenstandorte fortzuentwickeln, um Ergebnisse bisher durchgeführter Machbarkeitsstudien abzubilden.

Nachnutzung ab 2043 konkretisieren

Nach der derzeit geltenden Fassung des LNG-Beschleunigungsgesetzes ist eine Genehmigung zur Nutzung der landseitigen LNG-Anlagen nach dem Jahr 2043 nur für einen Betrieb mit klimaneutralem Wasserstoff und dessen Derivaten möglich. Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf soll die Voraussetzungen für diese Nachnutzung klarer fassen und eine behördliche Überprüfbarkeit gewährleisten.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese verfasst eine Gegenäußerung dazu und legt beides dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Stand: 16.06.2023

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Rechtsverordnungen

Top 26Rentenerhöhung

Oma und Opa auf einem Stapel Euromünzen

© Foto: PantherMedia | photographyMK

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat stimmt Rentenanpassung Ost-West zu

Zum 1. Juli erhalten Rentnerinnen und Rentner mehr Geld. Am 16. Juni 2023 hat der Bundesrat einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt.

Rentenangleichung Ost-West

Die Erhöhung beträgt 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten. Damit gilt künftig ein einheitlicher Rentenwert von 37,60 Euro in ganz Deutschland. Bisher gab es noch unterschiedliche Rentenwerte - sie wurden seit Juli 2018 schrittweise angeglichen. Ursprünglich sollte es erst ab Juli 2024 einen einheitlichen Rentenwert geben. Aufgrund der gestiegenen Löhne und der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wird die Angleichung nun schon ein Jahr früher als gesetzlich geplant erreicht.

Jährliche Anpassung

Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der der monatlichen Rente entspricht, wenn jemand ein Jahr lang durchschnittlich verdient und dafür Rentenbeiträge gezahlt hat. Die Bundesregierung legt ihn jeweils zum 1. Juli eines Jahres per Verordnung fest. Dadurch wird die Rente an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepasst.

Auch für Landwirtinnen und Landwirte verändern sich die Rentenbezüge. Der allgemeine Rentenwert (West) beträgt 17,36 Euro beziehungsweise 17,33 Euro (Ost).

Verkündung und Inkrafttreten

Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.

Stand: 26.06.2023

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Top 36Ladesäulen

Foto: E-Ladestation

© Foto: dpa | Sven Hoppe

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bargeldloses Zahlen an Ladesäulen per Karte

Öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, die ab Juli nächsten Jahres in Betrieb gehen, müssen mindestens eine kontaktlose Bezahlart mit Debit- und Kreditkarten anbieten. Bundesrat hat am 16. Juni 2023 einer entsprechenden Regierungsverordnung zugestimmt - sie kann daher wie geplant in Kraft treten.

Ein Jahr mehr Zeit

Eigentlich war die Ausstattung zum kontaktlosen Bezahlen per Karte bereits ab 1. Juli 2023 für neue Ladesäulen verpflichtend vorgesehen, um das so das spontane Adhoc-Laden unterwegs zu erleichtern (TOP 48, 1008. Sitzung).

Fehlendes Angebot auf dem Markt

Allerdings gibt es nach Angaben der Bundesregierung auf dem Markt noch kein ausreichendes Angebot an Ladesäulen, die diese Vorgaben erfüllen. Die Umsetzungsfrist zur kontaktlosen Kartenzahlmöglichkeit wird daher um ein Jahr auf den 1. Juli 2024 verlängert.

Einheitliche Standards gefordert

In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass der Ausbau der E-Mobilität auch von der Akzeptanz durch die Verbraucherinnen und Verbraucher abhänge. Ein einheitlicher Standard bei den bargeldlosen Bezahlsystemen erleichtere das Auffinden geeigneter öffentlichen Ladesäule und könne daher zu Akzeptanzsteigerungen führen. Der Bundesrat fordert daher, die Zahlung per gängiger Debit- und Kreditkartensysteme als einheitlichen Standard zum bargeldlosen Bezahlen an Ladesäulen einzuführen.

Mehr Verbraucherschutz

Der Bundesrat weist darauf hin, dass mit Inkrafttreten der geplanten europäischen AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) eine weitere Überprüfung der bestehenden nationalen Regelungen notwendig werde. Er bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene weiterhin für verbraucherfreundliche Regelungen beim Laden von Elektroautos einzusetzen - hierzu gehöre insbesondere auch eine Steigerung der Preistransparenz.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 24. Juni 2023 in Kraft.

Stand: 23.06.2023

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